Rechtliche Betreuung

Wann wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet?

Eine Betreuung wird eingerichtet, wenn ein Volljähriger seine Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht oder nicht mehr vollständig selbst besorgen kann. Die Unterstützung durch eine rechtliche Betreuerin/einen rechtlichen Betreuer soll ihn dann wieder in die Lage versetzen, sein Leben so gestalten zu können, wie es seinen individuellen Wünschen und Vorstellungen entspricht.

Welche Aufgaben übernimmt die rechtliche Betreuung?

Grundsätzlich hat die rechtliche Betreuung die Aufgabe, die Angelegenheiten ihrer Klient/innen so zu besorgen, wie es deren Wohl entspricht. Zum Wohl gehört dabei auch, dass die Klient/innen ihr Leben nach ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten können (§ 1901 BGB). Bei der Betreuerbestellung wird vom Betreuungsgericht daher bereits festgelegt, in welchen Lebensbereichen ein Unterstützungsbedarf besteht und die Betreuer/innen überhaupt handeln dürfen. Auch in diesen Bereichen (den sogenannten Aufgabenkreisen) dürften die Betreuer/innen nur dann tätig werden, wenn es in der jeweiligen Situation auch tatsächlich erforderlich ist. Die rechtliche Betreuung darf daher nicht einfach das ganze Leben der Betreuten in die Hand nehmen, sondern muss in jeder Situation den konkreten Unterstützungsbedarf ermitteln und grundsätzlich so handeln, wie es den individuellen Vorstellungen und Wünschen ihrer Klient/innen entspricht. Wenn ein Handlungsbedarf besteht, können die Betreuer/innen aufgrund ihres gerichtlichen Mandats gemeinsam mit ihren Klient/innen handeln oder diese erforderlichenfalls außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Die auf dieser Grundlage von der Betreuung zu erledigen Aufgaben sind so vielfältig wie die Menschen und die Lebenssituationen, mit denen Sie konfrontiert sind. Vom Umgang mit gesundheitlichen Krisen über die Unterstützung bei Konflikten im sozialen Umfeld bis hin zur Durchsetzung von Sozialleistungsansprüchen ist in der Praxis alles vertreten.

Grundsätzlich gilt dabei: die rechtliche Betreuung leistet keine konkrete Hilfe, beispielsweise im Haushalt oder bei der Pflege, und bietet nicht lediglich eine reine rechtliche Vertretung. Die Betreuung unterstützt ihre Klient/innen vielmehr dabei, individuelle Entscheidungen zu treffen und Pläne für die Zukunft zu entwickeln und umzusetzen. Die Betreuung leistet daher eine Unterstützung beim "Management" der Lebensführung. Mit dieser Unterstützung sichert die Betreuung die Teilhabe ihrer Klient/innen an der Gesellschaft sowie den entsprechenden Zugang zu geeigneten Versorgungsangeboten.

Damit die Betreuung die individuellen Wünsche, Vorstellungen und Lebensentwürfe ihrer Klient/innen überhaupt ermitteln und passgenau unterstützen kann, ist der persönlich Kontakt mit den Klient/innen und ggf. ihren Angehörigen unabdingbar für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Betreuung erfolgt daher nicht nur anonym vom Schreibtisch aus, sondern immer auch persönlich vor Ort bei den Klient/innen.

Wie läuft das Betreuungsverfahren ab?

Jeder Mensch kann sich an das Betreuungsgericht wenden, um die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung prüfen zu lassen. Ein Mensch der sich eine Unterstützung durch eine rechtliche Betreuung wünscht, kann daher selbst einen Antrag auf die Einrichtung einer Betreuung stellen. Personen aus dem sozialen Umfeld können eine rechtliche Betreuung anregen, wenn sie der Meinung sind, dass diese aufgrund der Lebenssituation z.B. ihres Verwandten, Bekannten oder Nachbars erforderlich ist. Die Beantragung bzw. Anregung kann mündlich in der Geschäftsstelle des Gerichtes oder schriftlich erfolgen:

„… ich (oder meine Verwandte/Bekannte) brauche eine Unterstützung durch eine Betreuerin / einen Betreuer, weil ich (oder meine Verwandte/Bekannte) mit den Angelegenheiten des Lebensalltags nicht mehr allein zurechtkomme...“

Wenn ein Antrag oder eine Anregung beim Betreuungsgericht eingegangen ist, muss das Gericht von sich aus den Sachverhalt ermitteln. Hierbei lässt es sich von der Betreuungsbehörde unterstützen, welche im persönlichen Kontakt die Lebenssituation und den entsprechenden Betreuungsbedarf prüft. Die Betreuungsbehörde schlägt dem Gericht dann eine geeignete Betreuerin/einen geeigneten Betreuer und die aus ihrer Sicht erforderlichen Aufgabenkreise vor. Zusätzlich zu der Ermittlung der Behörde wird ein ärztliches Gutachten in Auftrag gegeben, welches aus medizinischer Sicht Aufschluss über die Erforderlichkeit der Betreuung geben soll.

Liegen die Voraussetzungen für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung vor, entscheidet das Gericht nach einem persönlichen Gespräch (Anhörung) einer Richterin/eines Richters mit dem zu unterstützenden Menschen über die Einrichtung der rechtlichen Betreuung. Die Anhörung findet meistens Zuhause statt. In der Regel ist dann auch schon die vorgeschlagene Betreuerin bzw. der vorgeschlagene Betreuer anwesend und es kann direkt über die zukünftige Zusammenarbeit und die dringendsten Aufgaben gesprochen werden.

Die Arbeit der Betreuer/innen unterliegt der laufenden Kontrolle durch das Betreuungsgericht. Die Betreuer/innen müssen dem Gericht daher Berichte über ihre Tätigkeit einreichen und über das von Ihnen verwaltete Vermögen der Klient/innen genau Rechnung legen. Es wird zudem in regelmäßigen Abständen überprüft, ob die Betreuung noch erforderlich ist.

Im Hinblick auf die Wahl der jeweiligen Betreuerin bzw. des Betreuers ist das Gericht zudem grundsätzlich an die Wünsche der Betreuten gebunden, wenn diese z.B. von sich aus eine Betreuerin bzw. einen Betreuer vorschlagen. Ist die Klientin oder der Klient im Nachhinein mit der Wahl seiner Betreuerin bzw. seines Betreuers nicht mehr zufrieden oder kommt es bei der Zusammenarbeit zu Konflikten, so kann das Gericht zudem jederzeit einen Betreuerwechsel veranlassen.


Weitergehende Informationen zum Thema rechtliche Betreuung finden Sie auf der Seite der Betreuungsstelle Hamburg.