Unsere Leistungen der Schuldner- und Insolvenzberatung
Privatpersonen
- Wir analysieren Ihre finanzielle und persönliche Situation.
- Wir unterstützen Sie bei Ihrer Haushaltsplanung und bei der Erschließung weiterer Hilfen.
- Wir unterstützen Sie bei Pfändungen und Zwangsvollstreckungen und sichern Ihr unpfändbares Einkommen.
- Wir beraten Sie zum Pfändungsschutzkonto und stellen P-Konto-Bescheinigungen aus.
- Wir suchen mit Ihnen gemeinsam die für Sie richtige Entschuldungsstrategie und beraten ausführlich zu sämtlichen Wegen aus der Überschuldung.
- Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern über Stundungsvereinbarungen, Einmalzahlungs- oder Ratenvergleiche.
- Wir vertreten Sie in einem außergerichtlichen Einigungsversuch gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung.
- Im Falle des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuchs erstellen wir die notwendige Bescheinigung und unterstützen Sie beim Verbraucherinsolvenzantrag.
- Wir unterstützen Sie während des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens oder bei der Umsetzung eines außergerichtlichen Vergleichs und sichern so den Weg zur Restschuldbefreiung oder zum Forderungserlass.
- Wir stehen unseren Klienten jederzeit mit Notfallberatungen zur Seite.
- Wir bieten präventive Beratungen zur Entscheidungsfindung an.
- Wir stellen kompetente Dozenten für Präventionsseminare und Fortbildungen zur Verfügung.
(Ehemals) selbständig Tätige
- (Ehemals) selbständig Tätige können wir nur unter bestimmten Voraussetzungen beraten. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.