Verfahren und Standards

Unsere Verfahren

In unserer Bürogemeinschaft verfügen wir über eine langjährige Berufserfahrung in der rechtlichen Betreuung und legen Wert auf eine fachlich fundierte Arbeit in professionellen Rahmenbedingungen. Wir orientieren uns an den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und unsere Arbeit basiert auf den Prinzipien und Standards des Betreuungsmanagements (Roder 2009).

Mit unserer Arbeit knüpfen wir an die Lebensführung der Menschen an und helfen schwierige Lebenssituationen zu überwinden. Betreuung sehen wir dabei als eine Zurüstung, die Menschen zu einer selbständigen Lebensführung befähigen soll. Wir übernehmen in der Zusammenarbeit daher eine Mitverantwortung, entbinden unsere Klient/innen aber nicht von ihrer eigenen Verantwortung für die Regelung ihrer Angelegenheiten.

Bei unserer Arbeit setzen wir die Verfahren der Unterstützten Entscheidungsfindung (Roder 2016) ein. Dies bedeutet, dass wir in einer Zusammenarbeit mit unseren Klient/innen

  • die für eine Entscheidungsfindung relevanten Informationen und Handlungsoptionen aufbereiten,

  • in einem gemeinsamen Abwägungsprozess Entscheidungen treffen,

  • die zur Umsetzung der Entscheidung notwendigen Handlungen planen,

  • das Handeln unterstützen und die Zugänge zu einer erforderlichen Versorgung absichern,

  • die Umsetzung der Entscheidung auch im Falle von Krisen steuern und aufrechterhalten und

  • die getroffenen Entscheidungen und Handlungen gemeinsam auswerten.

Auf diese Weise unterstützen wir eine selbstbestimmte Lebensführung und stärken die Selbstsorgekompetenzen unserer Klient/innen.

In der Zusammenarbeit mit unseren Klient/innen sichern wir folgende Standards zu:

  • Persönliche Kontakte im Büro und in der Häuslichkeit

  • Bedarfsermittlung auf der Grundlage einer Problem- und Ressourcenanalyse nach dem Betreuungsmanagement

  • Orientierung an den Wünschen, Vorstellungen und Lebensentwürfen unserer Klient/innen

  • Transparenz bei allen Entscheidungen und Handlungen

  • Zusammenarbeit auf der Grundlage von schriftlichen Vereinbarungen

  • Kooperation mit Diensten, Fachleuten und Personen des persönlichen Umfelds

  • Dokumentation und Evaluation der Zusammenarbeit

In unserer Bürogemeinschaft gewährleisten wir:

  • Erreichbarkeit und Dauerhaftigkeit

  • Separate Besprechungsräume

  • Einen barrierefreien Zugang

  • Regelmäßige Fortbildungen der Betreuer/innen

  • Regelmäßige Inter- und Supervision

  • Qualifizierte Verwaltungsarbeit durch fallbezogene Sachbearbeiter/innen

  • Qualitätssicherung durch Mitgliedschaft im Qualitätsregister des Berufsverbandes

 

 

Roder, Angela 2009: Betreuungsmanagement. Ein Konzept auf Grundlage des Case Managements, in: BdB Aspekte 7: 79.
Roder, Angela 2016: Das neue Betreuungsmanagement. Besorgung von Selbstsorgekompetenz, in: kompass - Fachzeitschrift für Betreuungsmanagement 5: 2, 18-23.